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willenserklärung


Sollte der Ewigkeitsbrunnen nicht zur Urnen-Bestattung nach Ablauf der (Mindest-)Ruhefrist genutzt werden, sondern direkt nach der Einäscherung, als frei wählbare Bestattungsform, so handelt es sich formal um eine Ascheverstreuung. Voraussetzung für die Verstreuung der Asche ist generell, dass der Verstorbene zu Lebzeiten handschriftlich seinen Willen zur Bestattung auf diese Art erklärt hat.

Eine Willenserklärung könnte in folgender Weise (unbedingt handschriftlich) abgefasst sein:



Bitte legen Sie die Willenserklärung zu den Unterlagen, die im Falle Ihres Versterbens schnell von Ihren Angehörigen gefunden werden können.