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Ewigkeitsgräber sind Gräber mit einem Grabnutzungsrecht auf unbegrenzte Dauer - oder zumindest "solange es den Friedhof gibt". Wir kennen Ewigkeitsgräber primär als Pastorengräber, Ehrengräber, Kriegsgräber und Gräber ziviler Kriegsopfer. Einen Sonderstatus hatten schon immer jüdische Gräber.

Bis in die 1970er Jahre waren unbefristete Grabnutzungsrechte nichts Ungewöhnliches. Erst Platzmangel auf den Friedhöfen und eine Zunahme der Bevölkerungszahl brachten eine allgemeine zeitliche Begrenzung der Nutzungsrechte.

Derzeit werden wieder verstärkt Ewigkeitsgräber von einer breiten Bevölkerungsgruppe und Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften nachgefragt.

Dem Wunsch nach "ewigem" Bestand wird in der Realität kaum mit einem geeigneten Angebot begegnet, das an den Verstorbenen namentlich erinnert. Das Konzept "Ewigkeitsbrunnen" setzt hier an und schafft ein Angebot, das weit über die Grenzen des eigenen Friedhofs hinaus eine hohe Beachtung und Interessenten finden wird.

Neben der Möglichkeit von Urnenbeisetzungen nach Ablauf der (Mindest-)Ruhefrist kann der Ewigkeitsbrunnen selbstverständlich auch direkt nach der Einäscherung als frei wählbare Bestattungsform angeboten werden.